Rekommandeur,
dieses Wort hat jeder schon mal gehört der auf der Kirmes war
oder sich ein wenig damit beschäftigt. In der Schausteller
Branche ist das der Begriff für den Sprecher, also die Person
die auf der Verlosung am Mikrofon steht oder die Person die am
Fahrgeschäft sitzt und mit flotten Sprüchen sich darum kümmert
das die Leute Einsteigen, in der Neuen EU- Norm 13814 ist es
dann der Bediener.
Er hat also
entscheidenden Einfluss auf das was Passiert! Der Bediener fährt
das Fahrgeschäft. Was nichts anderes heißt, als genau die
Person trägt die Verantwortung für das Personal, für Leute die
am und auf dem Geschäft sind und natürlich auch die Leute die in
der Gondel sitzen. Diese Verantwortung kann ihn auch keiner
nehmen ob er will oder nicht ! Es ist ein Irrglaube zu denken
und zusagen "Ich mach das schon so lange, da ist noch nie was
Passiert. Ich weiß was ich machen muss". Oder auch "ich
war ja nicht bei der BGN in Mannheim und habe keinen Kurs belegt
also kann man mir auch nix!" Da sage ich jetzt mal das ist
FALSCH !!!
Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht, wenn jemand ohne Führerschein ein Auto
bewegt, kann er auch nicht sagen ich habe ja kein Führerschein
also kann ich auch nicht wissen wie ich mich im Straßenverkehr
verhalten muss, also kann ich nicht bestraft werden!
Dazu möchte ich
grad noch los werden das laut (hier im Auszug) BGN, UVV (
BGV C2 )
§ 16
Fahrgeschäfte
(1) Der
Unternehmer hat dafür zu sorgen, das jeder Fahr- und Bremsstand
eines Fahrgeschäftes während des Betriebes dauernd mit einer
unterwiesenen Person, die über 18 Jahre alt ist, besetzt ist.
Merke: Der Bediener muss nur unterwiesen sein, er muss
nicht zum Fahren einen Kurs von der BGN gemacht haben wenn einer
im Betrieb vor Ort ist und den BGN Grundkurs besucht hat. Aber
mal im Ernst es müsste jedem daran gelegen sein diesen Grundkurs
bei der BGN zu besuchen, zu mal er komplett von der BGN bezahlt
wird.
Ich mache diese Arbeit seit nunmehr 10 Jahren, habe den Grundkurs
und die Module 2 + 3 vom Tüv besucht und bestanden. Der Spaß und
die Freude an der Arbeit ist ungebrochen, nur das ich einiges
mit anderen Augen sehe und ich der Meinung bin das 5 bis 10 min.
Schreibkram am Tag dafür sorgen sich abzusichern, und dem Gesetz
gerecht zu werden. Zudem befinde ich mich in der Ausbildung zur
"Fachkraft für Arbeitssicherheit" setzte mich also auch
Beruflich damit auseinander, ganz nach dem Motto " WER SCHREIBT DER BLEIBT"
Thorsten Oberbeckmann
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