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Rekommandeur

 
Rekommandeur, dieses Wort hat jeder schon mal gehört der auf der Kirmes war oder sich ein wenig damit beschäftigt. In der Schausteller Branche ist das der Begriff für den Sprecher, also die Person die auf der Verlosung am Mikrofon steht oder die Person die am Fahrgeschäft sitzt und mit flotten Sprüchen sich darum kümmert das die Leute Einsteigen, in der Neuen EU- Norm 13814 ist es dann der Bediener.

Er hat also entscheidenden Einfluss auf das was Passiert! Der Bediener fährt das Fahrgeschäft.  Was nichts anderes heißt, als genau die Person trägt die Verantwortung für das Personal, für Leute die am und auf dem Geschäft sind und natürlich auch die Leute die in der Gondel sitzen. Diese Verantwortung kann ihn auch keiner nehmen ob er will oder nicht ! Es ist ein Irrglaube zu denken und zusagen "Ich mach das schon so lange, da ist noch nie was Passiert. Ich weiß was ich machen muss". Oder auch "ich war ja nicht bei der BGN in Mannheim und habe keinen Kurs belegt also kann man mir auch nix!" Da sage ich jetzt mal das ist FALSCH !!!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wenn jemand ohne Führerschein ein Auto bewegt, kann er auch nicht sagen ich habe ja kein Führerschein also kann ich auch nicht wissen wie ich mich im Straßenverkehr verhalten muss, also kann ich nicht bestraft werden!

Dazu möchte ich grad noch los werden das laut (hier im Auszug) BGN, UVV ( BGV C2 )

§ 16
Fahrgeschäfte

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das jeder Fahr- und Bremsstand eines Fahrgeschäftes während des Betriebes dauernd mit einer unterwiesenen Person, die über 18 Jahre alt ist, besetzt ist.

Merke: Der Bediener muss nur unterwiesen sein, er muss nicht zum Fahren einen Kurs von der BGN gemacht haben wenn einer im Betrieb vor Ort ist und den BGN Grundkurs besucht hat. Aber mal im Ernst es müsste jedem daran gelegen sein diesen Grundkurs bei der BGN zu besuchen, zu mal er komplett von der BGN bezahlt wird.

Ich mache diese Arbeit seit nunmehr 10 Jahren, habe den Grundkurs und die Module 2 + 3 vom Tüv besucht und bestanden. Der Spaß und die Freude an der Arbeit ist ungebrochen, nur das ich einiges mit anderen Augen sehe und ich der Meinung bin das 5 bis 10 min. Schreibkram am Tag dafür sorgen sich abzusichern, und dem Gesetz gerecht zu werden. Zudem befinde ich mich in der Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" setzte mich also auch Beruflich damit auseinander, ganz nach dem Motto " WER SCHREIBT DER BLEIBT"

Thorsten Oberbeckmann


 

Auszug aus EN 13814

7.5 Pflichten des Bedieners eines Fliegenden Baus

Jeder Fliegende Bau muss während seiner ganzen Betriebsdauer und zu allen Zeiten, an denen er Besuchern zur Nutzung zur Verfügung steht, der unmittelbaren Kontrolle eines Bediener es unterstehen.

Bevor ein fliegender Bau für Besucher geöffnet wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen, dass er die Betriebsanweisung sowie die Verfahrens Anweisung für den Notfall völlig verstanden hat die Einrichtung des gemäß dieses Verfahrens zu betreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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